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UNVERZICHTBARER SCHUTZ FÜR DEN ALLTAG

Private Haftpflichtversicherung

Schützen Sie sich und Ihre Liebsten vor unerwarteten Schadensersatzansprüchen. Unsere private Haftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz und Sicherheit im täglichen Leben.

UMFASSENDE ABSICHERUNG BEI SACH- UND PERSONENSCHÄDEN

Darum ist eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar

Eine private Haftpflichtversicherung ist ein bedeutender Schutz für jede Person, die im täglichen Leben vor möglichen Schadensersatzansprüchen abgesichert sein möchte. Denn durch Unfälle oder unbeabsichtigte Handlungen können leicht Sach- oder Personenschäden entstehen, für die man persönlich haftet. Eine private Haftpflichtversicherung bietet umfassende Absicherung in solchen Fällen und vermittelt ein beruhigendes Gefühl der Sicherheit im Alltag.

Schutz vor finanzieller Existenzbedrohung

Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzforderungen, die die Existenz bedrohen könnten. Sie deckt nicht nur die Kosten für den entstandenen Schaden ab, sondern auch mögliche Schmerzensgeldansprüche und Anwaltskosten. Ohne eine Haftpflichtversicherung müsste man im schlimmsten Fall die Kosten für den verursachten Schaden aus eigener Tasche bezahlen, was leicht zu einer finanziellen Katastrophe führen kann.

Abwehr vor ungerechtfertigten Forderungen

Die private Haftpflichtversicherung deckt die Kosten für die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen ab. Dies ermöglicht es, sich gegen unberechtigte Ansprüche zu verteidigen, ohne dabei finanziell überlastet zu sein. Die Haftpflichtversicherung stellt somit einen bedeutenden Schutz vor solchen Forderungen dar.

Schutz bei zahlungsunfähigen Schädigern

Die Forderungsausfalldeckung der privaten Haftpflichtversicherung tritt in Kraft, wenn der Verursacher zahlungsunfähig ist. Dadurch wird auch in solchen Situationen eine optimale Absicherung und Schutz vor finanziellen Folgen gewährleistet. Eine private Haftpflichtversicherung ist somit essenziell für jeden, der sich umfassend vor Schäden absichern möchte.

TARIFABHÄNGIGE LEISTUNGEN

Diese Risiken deckt deine Privathaftpflicht ab

Die genannten Leistungen stellen lediglich eine Auswahl der möglichen Leistungen dar, die eine private Haftpflichtversicherung bieten kann. Die konkreten Leistungen können je nach Tarif und Anbieter variieren und werden an die individuellen Bedürfnisse des Versicherten angepasst.

Im Ausland

Eine private Haftpflichtversicherung bietet in der Regel weltweiten Schutz, mit zeitlich unbegrenzter Deckung in Europa und begrenztem Schutz bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland. Wir empfehlen Ihnen jedoch, gegebenenfalls eine spezielle Auslandshaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn Sie längere Aufenthalte im Ausland planen.

Kinder

In Deutschland werden Kinder bis zum Alter von sechs Jahren als deliktunfähig angesehen, im öffentlichen Straßenverkehr sogar bis zum neunten Lebensjahr. Sie haften nur für Schäden, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Allerdings bieten einige Tarife auch Schutz bei Schäden, für die Sie eigentlich nicht haften müssten.

Internet

ie Privathaftpflichtversicherung deckt auch Schäden im Internet ab, die durch fahrlässiges Handeln entstehen können, wie beispielsweise das Verbreiten von Schadsoftware oder das Verletzen von Urheberrechten. Allerdings können die Bedingungen und Deckungssummen je nach Anbieter und Tarif variieren. Daher ist der Abschluss einer zusätzlichen Cyber-Haftpflichtversicherung evtl. sinnvoll.

Gefälligkeiten

Auch durch kleine Gefälligkeiten wie das Ausleihen von Werkzeugen oder das Helfen beim Umzug können schnell Schäden entstehen. Die Privathaftpflicht kann zum Beispiel Schäden an Gegenständen abdecken, die geliehen oder ausgeliehen wurden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass grobe Fahrlässigkeit oft ausgeschlossen ist.

Schlüssel

Die Privathaftpflicht kann auch Schäden durch Verlust von privaten oder Büroschlüsseln abdecken. Hierbei werden beispielsweise die Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Wiederbeschaffung von Schlüsseln übernommen. Es ist jedoch zu beachten, dass grobe Fahrlässigkeit oft ausgeschlossen ist und Schäden nur bis zu einer bestimmten Höhe gedeckt sind.

Geliehene Sachen

Bei vielen Versicherern und Tarifen sind geliehene, geleaste oder gemietete Dinge nicht in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, was besonders ärgerlich sein kann, wenn Ihnen etwa eine geliehene Kamera kaputtgeht. Wir achten darauf, dies bei der Auswahl der für Sie optimalen Versicherung zu berücksichtigen.

Vermieter

Als Vermieter haften Sie auch für Schäden, die durch Ihre Mieter entstehen. Eine Vermieterhaftpflichtversicherung kann Schäden an Personen, Sachen und Vermögen abdecken. Auch Mietausfall oder Kosten für Gerichtsverfahren können in manchen Tarifen mitversichert sein. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und eine passende Versicherung abzuschließen.

Mieter

Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf Schäden an gemieteten Räumen, Immobilien und Grundstücken, wie beispielsweise an Türen, Fußböden, Fliesen, Waschbecken und Badewannen. Sogar im Urlaub gemietete Hotelzimmer und Ferienwohnungen lassen sich absichern.

Drohnen

Durch privat genutzte Drohnen können Abstürze und Fehlfunktionen zu hohen Schäden führen. Eine Privathaftpflicht kann auch diese Schäden abdecken. Dabei sind alle versicherungspflichtigen Drohnenmodelle in der Regel in der Versicherung enthalten, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Motor betrieben werden und ein begrenztes Startgewicht haben.

Kraftfahrzeuge

Die Privathaftpflicht kann Schäden abdecken, die bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h oder Arbeitsmaschinen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h verursacht wurden. Zudem sind in vielen Fällen auch versicherungsfreie Pedelecs it eingeschlossen.

Wassersportfahrzeuge

Schlauch- und Ruderboote sind in der Regel in der Privathaftpflicht mitversichert. Darüber hinaus können auch Schäden, die bei der Benutzung von Surfbrettern, Strandseglern und Kite-Sportgeräten entstehen, abgedeckt sein. Zusätzlich kann die Versicherung gelegentliche Nutzungen fremder Motorboote sowie die Nutzung eigener Segel- und Motorboote einschließen.

Forderungsausfall

Die Forderungsausfalldeckung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Haftpflichtversicherungen. Falls Sie Opfer eines Schadens werden und der Verursacher weder über eine Privathaftpflicht verfügt noch in der Lage ist, den Schaden zu begleichen, springt diese Deckung ein. Es ist daher ratsam, diesen Schutz in Ihrem Tarif zu berücksichtigen.

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Trotz der immensen Wichtigkeit der privaten Haftpflichtversicherung ist der monatliche Beitrag erstaunlich niedrig.

Sie fragen - wir antworten

Sind Schäden, die von Kindern verursacht wurden, durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Ob Schäden, die von Kindern verursacht wurden, von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, hängt vom gewählten Tarif ab. In der Regel sind Kinder nur mitversichert, wenn ein entsprechender Familientarif gewählt wurde. Volljährige Kinder, die sich in einer Ausbildung oder im Studium befinden und noch im elterlichen Haushalt wohnen, sind normalerweise auch mitversichert. Allerdings haften Eltern nur für Schäden, die ihre Kinder bis zum Alter von 6 Jahren (im Straßenverkehr bis 9 Jahren) verursacht haben, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzt haben. Andernfalls sind die Kinder als deliktunfähig einzustufen und die Eltern müssen nicht haften.

Deckt die Privathaftpflichtversicherung Schäden im Straßenverkehr ab?

Die Privathaftpflichtversicherung bietet Schutz für Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr. Führer von Auto, Motorrad oder Roller benötigen jedoch eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig.

Bin ich auch im Ausland und während des Urlaubs versichert?

Die private Haftpflichtversicherung bietet in der Regel (abhängig vom Versicherer und Tarif) auch Schutz im Ausland und während des Urlaubs. Die Versicherung springt ein, wenn man versehentlich jemanden verletzt oder etwas beschädigt. Mitversicherte Personen wie Kinder im Auslandssemester sind in der Regel ebenfalls geschützt. Einige Länder und Aktivitäten sind möglicherweise ausgeschlossen oder erfordern eine zusätzliche Versicherung. Daher sollten vor Reisen ins Ausland die genauen Bedingungen der eigenen Versicherung geprüft werden.

Ist in meiner Privathaftpflichtversicherung mein Hund mitversichert?

Leider nein. Obwohl viele Halter einer Privathaftpflichtversicherung fälschlicherweise davon ausgehen, ist dies nicht der Fall. Für Hunde und Pferde ist eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.

Wie lange läuft die Versicherung und welche Fristen gelten für eine Kündigung?

Die meisten Privathaftpflichtversicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr. Um eine automatische Verlängerung zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Versicherungsjahr nicht immer mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.

Was sind die Schritte, die ich im Schadenfall befolgen muss?

Im Schadenfall sollte die Versicherung möglichst schnell informiert werden und der Vorfall detailliert geschildert werden. Dabei ist es wichtig, alle relevanten Informationen anzugeben und gegebenenfalls Belege wie Fotos oder Zeugenaussagen vorzulegen. Die Versicherung wird dann die Schadenmeldung prüfen und mitteilen, ob und in welcher Höhe sie für den Schaden aufkommt.


Die Schadenmeldung kann einfach und bequem online auf der Internetseite des Anbieters erledigt werden oder telefonisch erfolgen. Der Anbieter wird sich dann umgehend um das Anliegen des Kunden kümmern.

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